Kanton

Bern

Bern im Überblick

Per 1.1.2022 ist die Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) in Kraft getreten. Die FKJV ersetzt die Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV), welche per 1.1.2022 ausser Kraft getreten ist und stellt die rechtliche Basis für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Bern dar. Zudem ist das Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) ebenfalls per 1.1.2022 in Kraft getreten. Das Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf bezweckt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder. Durch ein einheitliches Finanzierungs-, Steuerungs- und Aufsichtssystem wird gewährleistet, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierten ambulanten und stationären Leistungen dem tatsächlichen Förder- und Schutzbedarf der Betroffenen entsprechen.

Kontakte

Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik

Johanna Dayer Schneider Dr. phil.-nat.

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion

Abteilung Familie und Gesellschaft

E-Mail :

Tel. 031 636 26 16

Rathausplatz 1, Postfach, 3000 Bern

Bereitschaftsdienst in Notfällen im Bereich Kinderschutz

Kinderschutzgruppe Inselspital

Tel. Sekretariat Kinderschutzgruppe T +41 31 632 94 86 Montag bis Freitag 8.00–17.00 Uhr

Notfallzentrum für Kinder und Jugendliche 031 632 92 77 / 24h,

Info/Kontakt

Kantonale Kinder– und Jugendkommission

Kantonales Kinder- und Jugendparlament

Rechtliche Grundlagen der Kinder– und Jugendpolitik

Kantonale Verfassung

Verfassung BE

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), BSG 860.1

SHG

Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG)

Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz

BSG 213.319.2 VO über die Aufsicht über stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen für Kinder (ALKV)

BSG 213.319.2 ALKV

Verordnung über die Aufsicht über stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen für Kinder (ALKV)

Verordnung ALKW

Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV), BSG 860.22

Ab 1.1.2022 werden das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote und die Verordnung über die Angebote zur Familien-, Kinder- und Jugendförderung massgebend sein.

FKJV