Zürich

Abklärung

Bei der Abklärung werden als problematisch wahrgenommene Situationen von Kindern, Jugendlichen oder Familien analysiert. Die resultierende Einschätzung dient als Entscheidgrundlage für angemessene bzw. notwendige Leistungen und Anordnungen.

Abklärung

Zuständig:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Tel. 043 259 96 00
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Auftraggeber:
KESB, ZH
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
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Gerichte Zürich
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Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung