Aargau

Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Beratung hilft Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von belastenden Situationen, Problemen und Krisen. Die einen Beratungsangebote wenden sich generell an junge Menschen, andere sind spezifisch nach Themen ausgerichtet (z.B. Drogenberatung, Beratung bei Essstörungen). Alle Angebote sind grundsätzlich frei zugänglich.

Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Eine Zusammenstellung verschiedener Beratungs- und Unterstützungsangebote (Schulpsychologischer Dienst, Jugendpsychologischer Dienst, Berufsberatung, Fachteam gegen häusliche Gewalt) findet sich unter folgendem Link:

https://www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/unterstuetzung_beratung/beratung_unterstuetzung.jsp

 

Angebote der Suchtberatung unter:

https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/gesundheit/gesundheitsfoerderungpraevention/suchthilfe_im_kanton_aargau_1/suchthilfe_im_kanton_aargau.jsp

 

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

  • Eigene Leistungserbringung
  • Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Departement Bildung, Kultur und Sport

Abteilung Volksschule

Departement Bildung, Kultur und Sport

Abteilung Berufsbildung und Mittelschule

Departement Gesundheit und Soziales, AG

Abteilung Gesundheit

Sektion Gesundheitsförderung und Prävention

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Schulgesetz vom 17.03.1981, SAR 401.100

Schulgesetz AG

Dekret über die Schuldienste, SAR 405.110

Rechtliche Grundlagen

Gesundheitsgesetz (GesG), SAR 301.100

GesG

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG), SAR 851.200

SPG