Bern

Familienergänzende Kinderbetreuung

Als familienergänzende Kinderbetreuung werden Angebote in Ergänzung zur elterlichen Betreuung verstanden, welche Kindern im Vorschul- und Schulalter eine Betreuung ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit bieten. Hierbei kann zwischen erwerbskompatiblen Betreuungsformen, welche eine (teilzeitliche) Erwerbsarbeit ermöglichen, und nicht erwerbskompatiblen Formen der Betreuung wie zum Beispiel Spielgruppen oder Hütedienste unterschieden werden.

Familienergänzende Kinderbetreuung

Familienergänzende Kinderbetreuung in Kindertagesstätten (Kita) und Tagesfamilien dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, fördert die Chancengleichheit, Existenzsicherung und Integration.

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Koordinationsstelle:

Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich

Rolle Kanton:

  • Subventionierung der Elternbeiträge
  • Information, Koordination

Links zur Leistung:

Familienportal

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion

Amt für Integration und Soziales

Abteilung Familie und Gesellschaft

Bildungs- und Kulturdirektion

Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), BSG 860.1

SHG

Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV), BSG 860.22

FKJV

Volksschulgesetz (VSG), BSG 432.210

VSG

Tagesschulverordnung (TSV), BSG 432.211.2

TSV
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