Bern
Familienergänzende Kinderbetreuung
Als familienergänzende Kinderbetreuung werden Angebote in Ergänzung zur elterlichen Betreuung verstanden, welche Kindern im Vorschul- und Schulalter eine Betreuung ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit bieten. Hierbei kann zwischen erwerbskompatiblen Betreuungsformen, welche eine (teilzeitliche) Erwerbsarbeit ermöglichen, und nicht erwerbskompatiblen Formen der Betreuung wie zum Beispiel Spielgruppen oder Hütedienste unterschieden werden.
Familienergänzende Kinderbetreuung
Familienergänzende Kinderbetreuung in Kindertagesstätten (Kita) und Tagesfamilien dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, fördert die Chancengleichheit, Existenzsicherung und Integration.
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Koordinationsstelle:
Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich
Rolle Kanton:
- Subventionierung der Elternbeiträge
- Information, Koordination
Links zur Leistung:
FamilienportalZuständige Stelle in der Verwaltung:
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
Amt für Integration und Soziales
Abteilung Familie und Gesellschaft
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), BSG 860.1
SHGVerordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV), BSG 860.22
FKJVVolksschulgesetz (VSG), BSG 432.210
VSGTagesschulverordnung (TSV), BSG 432.211.2
TSV