Aargau

Kinder- und Jugendarbeit

Mit Kinder- und Jugendarbeit ist die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeint. Diese bewegt sich in einem weiten Spektrum zwischen Freizeitaktivitäten, musisch-kulturellen Tätigkeiten und Veranstaltungen, Formen der politischen, kulturellen und ästhetischen Bildung, sowie Projekten zur politischen Partizipation. Es werden zwei Formen unterschieden: die verbandliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.

Kinder- und Jugendarbeit

Gestützt auf das Schulgesetz kann der Kanton Aargau politische Gemeinden und Kirchgemeinden (der Landeskirchen) beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Jugendarbeit unterstützen. Ebenso unterstützt der Kanton die Gemeinden bei der Erlangung des UNICEF-Labels Kinderfreundliche Gemeinde.

 

Im Bereich der regionalen Jugendförderung können gemeindeübergreifende Jugendprojekte mit Beiträgen aus dem Swisslos-Fonds Aargau unterstützt werden. Dies gilt ebenso für die verbandliche Jugendarbeit.

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Departement Bildung, Kultur und Sport

Sektion Organisation

Abteilung Volksschule

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Schulgesetz vom 17.03.1981, SAR 401.100

Schulgesetz AG

Verordnung über die Volksschule, SAR 421.313

Rechtliche Grundlagen
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