Bern
Kinder- und Jugendarbeit
Mit Kinder- und Jugendarbeit ist die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeint. Diese bewegt sich in einem weiten Spektrum zwischen Freizeitaktivitäten, musisch-kulturellen Tätigkeiten und Veranstaltungen, Formen der politischen, kulturellen und ästhetischen Bildung, sowie Projekten zur politischen Partizipation. Es werden zwei Formen unterschieden: die verbandliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.
Kinder- und Jugendarbeit
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Koordinationsstelle:
Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich
Beispielprojekt
Fachstelle SpielRaum
Kinder lernen spielend. Dafür brauchen sie Raum. Die Fachstelle SpielRaum setzt sich für kinderfreundliche Räume im Kanton Bern ein. Sie bietet Unterstützung bei der Planung, Belebung, Gestaltung und Vernetzung von naturnahen und vielfältigen Spielplätzen, Pausenplätzen und Wohnumgebungen. Die Fachstelle wird über einen Leistungsvertrag vom Kanton mitfinanziert.
Typ
Andere
Status
Laufendes Handlungsfeld
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Reglementierung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
Amt für Integration und Soziales
Abteilung Familie und Gesellschaft
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), BSG 860.1
SHGVerordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV), BSG 860.22
Ab 1.1.2022 werden das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote und die Verordnung über die Angebote zur Familien-, Kinder- und Jugendförderung massgebend sein.
FKJV