Bern

Kinder- und Jugendarbeit

Mit Kinder- und Jugendarbeit ist die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeint. Diese bewegt sich in einem weiten Spektrum zwischen Freizeitaktivitäten, musisch-kulturellen Tätigkeiten und Veranstaltungen, Formen der politischen, kulturellen und ästhetischen Bildung, sowie Projekten zur politischen Partizipation. Es werden zwei Formen unterschieden: die verbandliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.

Kinder- und Jugendarbeit

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Koordinationsstelle:

Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich

Beispielprojekt

Fachstelle SpielRaum

Kinder lernen spielend. Dafür brauchen sie Raum. Die Fachstelle SpielRaum setzt sich für kinderfreundliche Räume im Kanton Bern ein. Sie bietet Unterstützung bei der Planung, Belebung, Gestaltung und Vernetzung von naturnahen und vielfältigen Spielplätzen, Pausenplätzen und Wohnumgebungen. Die Fachstelle wird über einen Leistungsvertrag vom Kanton mitfinanziert.

Typ

Andere

Status

Laufendes Handlungsfeld

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Reglementierung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion

Amt für Integration und Soziales

Abteilung Familie und Gesellschaft

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), BSG 860.1

SHG

Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV), BSG 860.22

Ab 1.1.2022 werden das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote und die Verordnung über die Angebote zur Familien-, Kinder- und Jugendförderung massgebend sein.

FKJV
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