Wallis

Nicht erwerbskompatible Formen der Kinderbetreuung

Betreuungsleistungen wie zum Beispiel Spielgruppen oder Hütedienste ermöglichen den Eltern in der Regel keine Erwerbsarbeit.

Nicht erwerbskompatible Formen der Kinderbetreuung

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

  • Eigene Leistungserbringung
  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Reglementierung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Bereich Familienergänzende Betreuung

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Jugendgesetz, 850.4

Rechtliche Grundlagen

Verordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.400

Rechtliche Grundlagen

Reglement betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.402

Rechtliche Grundlagen