Wallis
Nicht erwerbskompatible Formen der Kinderbetreuung
Betreuungsleistungen wie zum Beispiel Spielgruppen oder Hütedienste ermöglichen den Eltern in der Regel keine Erwerbsarbeit.
Nicht erwerbskompatible Formen der Kinderbetreuung
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
- Eigene Leistungserbringung
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Reglementierung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Bereich Familienergänzende Betreuung
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
Rechtliche Grundlagen:
Jugendgesetz, 850.4
Rechtliche GrundlagenVerordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.400
Rechtliche GrundlagenReglement betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.402
Rechtliche Grundlagen