Kanton
Glarus
Glarus im Überblick
In der Jugendhilfe und -förderung spielen die drei Glarner Gemeinden eine wichtige Rolle, etwa bei der offenen Jugendarbeit. Der Kanton unterstützt im Rahmen seines Integrationsprogramms auch nicht erwerbskompatible Formen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Zur Sozialberatung haben Kinder, Jugendliche und Erziehende Zugang. Dank ambulanter Hilfe zur Erziehung sollen Heimplatzierungen von Kindern vermieden werden.
Als erster Schweizer Kanton führte Glarus 2007 das Stimmrechtsalter 16 ein.
Kontakte
Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Andreas Zehnder
Departement für Volkswirtschaft und Inneres
Hauptabteilung Soziales
E-Mail :
andreas.zehnder@gl.chTel. 055 646 67 00
Fax : 055 646 67 05
Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus
Stv. Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Audrey Hauri
Leiterin Soziale Dienste
Hauptabteilung Soziale Dienste
E-Mail :
audrey.hauri@gl.chTel. 055 646 67 22
Fax : 055 646 67 05
Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus
Bereitschaftsdienst in Notfällen im Bereich Kinderschutz
Leistungen
Folgende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden unter massgeblicher Beteiligung des Kantons Glarus erbracht.
Abklärung
Allgemeine Förderung
Beratung und Unterstützung
Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Fallführung
Programme / Projekte / Leitbilder
Rechtliche Grundlagen der Kinder– und Jugendpolitik
Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz), VIII E/21/3
Kanton Glarus - Erlass-Sammlung