Kanton

Glarus

Glarus im Überblick

In der Jugendhilfe und -förderung spielen die drei Glarner Gemeinden eine wichtige Rolle, etwa bei der offenen Jugendarbeit. Der Kanton unterstützt im Rahmen seines Integrationsprogramms auch nicht erwerbskompatible Formen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Zur Sozialberatung haben Kinder, Jugendliche und Erziehende Zugang. Dank ambulanter Hilfe zur Erziehung sollen Heimplatzierungen von Kindern vermieden werden.

 

 

Als erster Schweizer Kanton führte Glarus 2007 das Stimmrechtsalter 16 ein.

Kontakte

Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik

Andreas Zehnder

Departement für Volkswirtschaft und Inneres

Hauptabteilung Soziales

E-Mail :

Tel. 055 646 67 00

Fax : 055 646 67 05

Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus

Stv. Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik

Audrey Hauri

Leiterin Soziale Dienste

Hauptabteilung Soziale Dienste

E-Mail :

Tel. 055 646 67 22

Fax : 055 646 67 05

Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus

Bereitschaftsdienst in Notfällen im Bereich Kinderschutz

Rechtliche Grundlagen der Kinder– und Jugendpolitik

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz), VIII E/21/3

Kanton Glarus - Erlass-Sammlung