Baden

Abklärung

Bei der Abklärung werden als problematisch wahrgenommene Situationen von Kindern, Jugendlichen oder Familien analysiert. Die resultierende Einschätzung dient als Entscheidgrundlage für angemessene bzw. notwendige Leistungen und Anordnungen.

Abklärung

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle

Rechtliche Grundlagen:

Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB), SAR 210.300

EG ZGB
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