Blauen
Abklärung
Bei der Abklärung werden als problematisch wahrgenommene Situationen von Kindern, Jugendlichen oder Familien analysiert. Die resultierende Einschätzung dient als Entscheidgrundlage für angemessene bzw. notwendige Leistungen und Anordnungen.
Abklärung
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB), SGS 211
EG ZGB