Beringen

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Soziale Dienste

Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Ambulant betreuende Hilfen zur Erziehung

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