Blauen

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Ambulant betreuende Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Gemeinde:

Eigene Leistungserbringung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Gemeindeverwalter/-verwalterin

Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Laufental

Zuständige Behörde mit Pikettdienst. Blauen ist an die KESB Laufental angegliedert.

Tel. 061 599 85 40

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB), SGS 211

EG ZGB