Blauen
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Ambulant betreuende Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Gemeinde:
Eigene Leistungserbringung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Gemeindeverwalter/-verwalterin
Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Laufental
Zuständige Behörde mit Pikettdienst. Blauen ist an die KESB Laufental angegliedert.
Tel. 061 599 85 40
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB), SGS 211
EG ZGB