Riehen
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Die Gemeinde ist bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung für die Beratung zuständig, allenfalls für die Vermittlung.
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Gemeinde:
Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Abteilung Soziales
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Ambulant betreuende Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Gemeinde:
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Reglementierung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Fachstelle Familie und Integration
Abteilung Soziales
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung