Riehen

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Die Gemeinde ist bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung für die Beratung zuständig, allenfalls für die Vermittlung.

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung

 

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Gemeinde:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Abteilung Soziales

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Ambulant betreuende Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Gemeinde:

  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Reglementierung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Fachstelle Familie und Integration

Abteilung Soziales

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung