Teufen

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung

Sozialpädagogische Familienbegleitung kann durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (kantonale Behörde) angeordnet werden. Die Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland sind dann zuständig, wenn Eltern diese Dienstleistung beanspruchen möchten und eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Gemeinde:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Soziale Dienste Appenzeller Mittelland

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Gesetz
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