Altdorf

Fallführung

Die Fallführung organisiert und koordiniert die Leistungserbringung: Das Kind, der oder die Jugendliche bzw. die Familie erhält eine Ansprech- und Vertrauensperson, die den Unterstützungsprozess begleitet.

Fallführung

Fallführung liegt nur bei freiwilligen Hilfen bei der Gemeinde. Für alle angeordneten Massnahmen sind kantonale Stellen zuständig.

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Sozialdienst Uri Nord

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz), RB 20.3421

Rechtliche Grundlage
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