Lyss

Fallführung

Die Fallführung organisiert und koordiniert die Leistungserbringung: Das Kind, der oder die Jugendliche bzw. die Familie erhält eine Ansprech- und Vertrauensperson, die den Unterstützungsprozess begleitet.

Fallführung

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle

Rechtliche Grundlagen:

Reglement Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), BSG 860.1

SHG
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