Bern
Kinder- und Jugendarbeit
Mit Kinder- und Jugendarbeit ist die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeint. Diese bewegt sich in einem weiten Spektrum zwischen Freizeitaktivitäten, musisch-kulturellen Tätigkeiten und Veranstaltungen, Formen der politischen, kulturellen und ästhetischen Bildung, sowie Projekten zur politischen Partizipation. Es werden zwei Formen unterschieden: die verbandliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.
Kinder- und Jugendarbeit
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Koordinationsstelle:
Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich
Beispielprojekt
Startstutz
Fördermittel der Stadt für jugendkulturelles Schaffen
Typ
Kommunales Projekt
Trägerschaft
Stadt Bern
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Beteiligung:
Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Gemeinde:
- Eigene Leistungserbringung
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Reglementierung
- Liegenschaften, personelle Ressourcen
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Bereich Soziokultur
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
Rechtliche Grundlagen:
Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV), BSG 860.22
Ab 1.1.2022 werden das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote und die Verordnung über die Angebote zur Familien-, Kinder- und Jugendförderung massgebend sein.
FKJV