Bern

Kinder- und Jugendarbeit

Mit Kinder- und Jugendarbeit ist die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeint. Diese bewegt sich in einem weiten Spektrum zwischen Freizeitaktivitäten, musisch-kulturellen Tätigkeiten und Veranstaltungen, Formen der politischen, kulturellen und ästhetischen Bildung, sowie Projekten zur politischen Partizipation. Es werden zwei Formen unterschieden: die verbandliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.

Kinder- und Jugendarbeit

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Koordinationsstelle:

Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich

Beispielprojekt

Startstutz

Fördermittel der Stadt für jugendkulturelles Schaffen

Typ

Kommunales Projekt

Trägerschaft

Stadt Bern

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Beteiligung:

Gemeinde ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Gemeinde:

  • Eigene Leistungserbringung
  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Reglementierung
  • Liegenschaften, personelle Ressourcen

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Bereich Soziokultur

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV), BSG 860.22

Ab 1.1.2022 werden das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote und die Verordnung über die Angebote zur Familien-, Kinder- und Jugendförderung massgebend sein.

FKJV

Organisationsverordnung

Art. 27ter

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