Bern

Besondere Förder- und Schutzleistungen, BE

Beschrieb

Die Leistungen aufgrund eines besonderen Förder- oder Schutzbedarf richten sich an Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen in ihrer Entwicklung geschützt, unterstützt und gefördert werden müssen. Der Bedarf muss von einer professionellen Indikationsstelle (Sozialdienste, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Jugendstrafbehörde und im Rahmen der Sonderschulheimunterbringung die Erziehungsberatung) fachlich indiziert sein.

 

Die Vorgaben zur Leistungserbringung sind im Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG), welches per 1.1.2022 in Kraft getreten ist, geregelt. Das KFSG bezweckt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Förder- und Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche. Durch ein einheitliches Finanzierungs-, Steuerungs- und Aufsichtssystem wird gewährleistet, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierten ambulanten und stationären Leistungen dem tatsächlichen Förder- und Schutzbedarf der Betroffenen entsprechen. 

 

 

Status

In Kraft

Zuständige Stelle:

Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern

Kantonales Jugendamt

Hallerstrasse 5

Postfach

3001 Bern

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