Bern
Besondere Förder- und Schutzleistungen, BE
Beschrieb
Die Leistungen aufgrund eines besonderen Förder- oder Schutzbedarf richten sich an Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen in ihrer Entwicklung geschützt, unterstützt und gefördert werden müssen. Der Bedarf muss von einer professionellen Indikationsstelle (Sozialdienste, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Jugendstrafbehörde und im Rahmen der Sonderschulheimunterbringung die Erziehungsberatung) fachlich indiziert sein.
Die Vorgaben zur Leistungserbringung sind im Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG), welches per 1.1.2022 in Kraft getreten ist, geregelt. Das KFSG bezweckt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Förder- und Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche. Durch ein einheitliches Finanzierungs-, Steuerungs- und Aufsichtssystem wird gewährleistet, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierten ambulanten und stationären Leistungen dem tatsächlichen Förder- und Schutzbedarf der Betroffenen entsprechen.
Status
In Kraft
Zuständige Stelle:
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Kantonales Jugendamt
Hallerstrasse 5
Postfach
3001 Bern