Themen und Grundlagen

Völkerrechtliche Grundlagen

Die völkerrechtlichen Grundlagen finden sich in der UNO-Kinderechtskonvention (KRK) und den UNO-Pakten I und II. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) kennt keine spezifischen Bestimmungen für Kinder und Jugendliche; die Rechte der EMRK stehen indessen allen Personen zu, somit auch Kindern und Jugendlichen. Die KRK gewährleistet die besonderen Rechte auf Schutz, Förderung und Mitwirkung von Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren. Die Mitgliedstaaten setzen sich zum Ziel, den Kindern Schutz und Unterstützung zu gewährleisten, damit diese ihre Persönlichkeit voll und harmonisch entfalten können.

UN-Kinderrechtskonvention
Europäische Menschenrechtskonvention
Lanzarote-Konvention