Glarus

Familienergänzende Kinderbetreuung

Als familienergänzende Kinderbetreuung werden Angebote in Ergänzung zur elterlichen Betreuung verstanden, welche Kindern im Vorschul- und Schulalter eine Betreuung ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit bieten. Hierbei kann zwischen erwerbskompatiblen Betreuungsformen, welche eine (teilzeitliche) Erwerbsarbeit ermöglichen, und nicht erwerbskompatiblen Formen der Betreuung wie zum Beispiel Spielgruppen oder Hütedienste unterschieden werden.

Familienergänzende Kinderbetreuung

Die Fachstelle Integration unterstützt nicht erwerbskompatible Formen der Kinderbetreuung im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms. Daneben sind im Kanton Glarus die erwerbskompatiblen Formen der Kinderbetreuung (Kinderkrippen, Horte) gut ausgebaut und werden durch Gemeinden und Kanton unterstützt. Die Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung, welches eine verstärkte Förderung von Kinderkrippen vorsieht, wurde durch die Landsgemeinde im Mai 2015 genehmigt und durch den Regierungsrat zusammen mit der Verordnung über die Volksschulen sowie die Verordnung über den Vollzug der Gesetzgebung zur Volksschule (Volksschulvollzugsverordnung) auf den 1. August 2015 in Kraft gesetzt.  

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