Finanzhilfen

Finanzhilfen

Der Bund kann Finanzhilfen erteilen, wenn Interesse an der Erfüllung einer Aufgabe besteht, die ohne Bundesmittel nicht hinreichend erfüllt würde. Die Aufgabe muss zweckmässig, kostengünstig und mit einem minimalen administrativen Aufwand umsetzbar sein (Subventionsgesetz, SuG, Art. 6 und 7).

Finanzhilfen des Bundes