Finanzhilfen

Finanzhilfen des Bundes

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Finanzhilfen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)

Gestützt auf das Gesetz über die Förderung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit (KJFG) kann der Bund Finanzhilfen gewähren. Diese werden mit klarem Erfüllungszweck an Dachverbände und Koordinationsplattformen, an Einzelorganisationen, an private Trägerschaften sowie an Kantone und Gemeinden ausgerichtet.

Kinderrechte

Mit dem Kredit «Kinderrechte» (rund 200'000 Franken pro Jahr) des BSV engagiert sich der Bund für die Koordination der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und deren besseren Bekanntmachung. Er kann hierzu Leistungsverträge mit Partnerorganisationen abschliessen. Ergänzende Informationen und Liste der Finanzhilfeempfänger.

Kinderschutz

Das BSV verfügt über einen Kredit «Kindesschutz» in der Höhe von rund 900'000 Franken pro Jahr. Es kann entweder Leistungsverträge mit Partnerorganisationen abschliessen, die gesamtschweizerisch oder sprachregional tätig sind, oder mittels Verfügung einzelne Projekte finanzieren. Ergänzende Informationen und Liste der Finanzhilfeempfänger.