Finanzhilfen
Finanzhilfen des Bundes
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Finanzhilfen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)
Gestützt auf das Gesetz über die Förderung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit (KJFG) kann der Bund Finanzhilfen gewähren. Diese werden mit klarem Erfüllungszweck an Dachverbände und Koordinationsplattformen, an Einzelorganisationen, an private Trägerschaften sowie an Kantone und Gemeinden ausgerichtet.
- Gesamtschweizerische Dachverbände und Koordinationsplattformen:
Führung der Strukturen und regelmässige Aktivitäten (Art. 7 Abs. 1). Ergänzende Informationen und Liste der Finanzhilfeempfänger. - Gesamtschweizerische oder sprachregional tätige Einzelorganisationen der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie des Jugendaustauschs:
Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten (Art. 7 Abs. 2). Ergänzende Informationen und Liste der Finanzhilfeempfänger. - Private Trägerschaften:
- Zeitlich begrenzte Vorhaben gesamtschweizerischer Bedeutung, mit Modell- oder Partizipationscharakter (Art. 8). Ergänzende Informationen und Liste der Finanzhilfeempfänger.
- Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen, die ehrenamtlich in leitender, beratender oder betreuender Funktion tätig sind (Art. 9). Ergänzende Informationen und Liste der Finanzhilfeempfänger.
- Durchführung politischer Partizipationsprojekte auf Bundesebene (Art. 10). Ergänzende Informationen und Liste der Finanzhilfeempfänger. - Kantone und Gemeinden:
Zeitlich begrenzte Vorhaben gesamtschweizerischer Bedeutung, mit Modellcharakter für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit (Art. 11). Ergänzende Informationen und Liste der Finanzhilfeempfänger. - Kantone:
Programme zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik (Art. 26). Ergänzende Informationen und Liste der Finanzhilfeempfänger.
Kinderrechte
Mit dem Kredit «Kinderrechte» (rund 200'000 Franken pro Jahr) des BSV engagiert sich der Bund für die Koordination der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und deren besseren Bekanntmachung. Er kann hierzu Leistungsverträge mit Partnerorganisationen abschliessen. Ergänzende Informationen und Liste der Finanzhilfeempfänger.
Kinderschutz
Das BSV verfügt über einen Kredit «Kindesschutz» in der Höhe von rund 900'000 Franken pro Jahr. Es kann entweder Leistungsverträge mit Partnerorganisationen abschliessen, die gesamtschweizerisch oder sprachregional tätig sind, oder mittels Verfügung einzelne Projekte finanzieren. Ergänzende Informationen und Liste der Finanzhilfeempfänger.