Themen und Grundlagen

Grundlagen und Zuständigkeiten in der Schweiz

Grundlagen und Zuständigkeiten in der Schweiz

Der in der Schweiz praktizierte kooperative Föderalismus umfasst alle Formen der interkantonalen Zusammenarbeit sowie derjenigen zwischen Bund und Kantonen. Die Kooperationstiefen variieren, sie können auf Freiwilligkeit oder auf Bundesrechtsnormen beruhen. Als Grundsatz gilt das Subsidiaritätsprinzip (Art. 3 und 42 BV).


Milde Eingriffe in die kantonale Autonomie ergeben sich aus Empfehlungen von interkantonalen Gremien wie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) oder ihre fachtechnische Konferenz, die Konferenz für Kinder- und Jugendpolitik (KKJP). Solche Empfehlungen sind nicht verbindlich, sie sollen aber zur Harmonisierung beitragen und zur Debatte anregen. Beispiele sind die

Wesentlich stärkere Eingriffe erfolgen aufgrund interkantonaler Vereinbarungen (Konkordate). Sie gelten für alle Kantone, die dem entsprechenden Konkordat beigetreten sind. Beispiele sind die

Den kantonalen Konkordaten entspricht im vertikalen kooperativen Föderalismus die so genannte Grundsatzgesetzgebungskompetenz, mit jedoch untergeordneter Rolle in der Kinder- und Jugendpolitik. Sie ermächtigt den Bund zur Teilregulierung eines bestimmten Sachbereichs, lässt den Kantonen aber grossen Gestaltungsfreiraum. Ein Beispiel ist das neue