Themen und Grundlagen
Leistungen der Kinder- und Jugendpolitik
Begriffsklärungen
Der Bundesrat hat 2012 seinen Bericht "Gewalt und Vernachlässigung in der Familie" in Erfüllung des Postulats Fehr (07.3725) vorgelegt. Er unterteilt die Grundleistungen der Kinder- und Jugendhilfe in fünf Bereiche:
- Allgemeine Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien
- Beratung und Unterstützung
- Ergänzende Hilfen zur Erziehung
- Abklärung
- Fallführung
Allgemeine Förderung Kinder- und Jugendarbeit Elternbildung Familienergänzende Kinderbetreuung Nicht erwerbskompatible Formen der Kinderbetreuung
Beratung und Unterstützung Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche Schulsozialarbeit Beratung und Unterstützung für Erziehende Anlaufstelle rund um die Uhr für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen Anlaufstelle rund um die Uhr für Erziehende in Krisensituationen Sozialberatung für Eltern und Kinder mit einer Behinderung BFEK, AG Sozialberatung für Eltern und Kinder mit einer Behinderung Strassensozialarbeit
Ergänzende Hilfen zur Erziehung Ambulante Hilfen zur Erziehung Begleitete Besuchstage für getrennte/geschiedene Elternteile Heimpflege Familienpflege
Abklärung Abklärung
Fallführung Fallführung
Weitere Angebote Erwerbskompatible Betreuungsform
Schulsozialarbeit auf Stufe der nachobligatorischen SchulzeitKantonale Kinder- und Jugendkommissionen beraten die Behörden in kinder- und jugendpolitischen Fragen. Mit Kinder- und Jugendparlamenten kann zudem die Mitbestimmung und politische Integration von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.
Auf drei Wegen zu Leistungen
- Allgemeiner Zugang:
Betroffene Personen entscheiden selbst, ob sie eine Leistung in Anspruch nehmen. - Indikationsbasierter Zugang:
Erfolgt mittels fallbezogenem Entscheid einer autorisierten Stelle (fachliche Bedarfseinschätzung). - Verordneter Zugang:
Erfolgt durch behördliche bzw. gerichtliche Entscheidungen und Anordnungen (Jugendstrafrechtspflege, zivilrechtlicher Kindesschutz).