Themen und Grundlagen
Leistungen der Kinder- und Jugendpolitik
Begriffsklärungen
Der Bundesrat hat 2012 seinen Bericht "Gewalt und Vernachlässigung in der Familie" in Erfüllung des Postulats Fehr (07.3725) vorgelegt. Er unterteilt die Grundleistungen der Kinder- und Jugendhilfe in fünf Bereiche:
- Allgemeine Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien
- Beratung und Unterstützung
- Ergänzende Hilfen zur Erziehung
- Abklärung
- Fallführung
Allgemeine FörderungKinder- und JugendarbeitElternbildungFamilienergänzende Kinderbetreuung
Beratung und UnterstützungBeratung und Unterstützung für Kinder und JugendlicheSchulsozialarbeitBeratung und Unterstützung für ErziehendeAnlaufstelle rund um die Uhr für Kinder und Jugendliche in KrisensituationenAnlaufstelle rund um die Uhr für Erziehende in KrisensituationenSozialberatung für Eltern und Kinder mit einer Behinderung BFEK, AGSozialberatung für Eltern und Kinder mit einer BehinderungStrassensozialarbeit
Ergänzende Hilfen zur ErziehungAmbulante Hilfen zur ErziehungBegleitete Besuchstage für getrennte/geschiedene ElternteileHeimpflegeFamilienpflege
AbklärungAbklärung
FallführungFallführung
Weitere AngeboteNicht erwerbskompatible Formen der KinderbetreuungErwerbskompatible Betreuungsform
Schulsozialarbeit auf Stufe der nachobligatorischen SchulzeitKantonale Kinder- und Jugendkommissionen beraten die Behörden in kinder- und jugendpolitischen Fragen. Mit Kinder- und Jugendparlamenten kann zudem die Mitbestimmung und politische Integration von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.
Auf drei Wegen zu Leistungen
- Allgemeiner Zugang:
Betroffene Personen entscheiden selbst, ob sie eine Leistung in Anspruch nehmen. - Indikationsbasierter Zugang:
Erfolgt mittels fallbezogenem Entscheid einer autorisierten Stelle (fachliche Bedarfseinschätzung). - Verordneter Zugang:
Erfolgt durch behördliche bzw. gerichtliche Entscheidungen und Anordnungen (Jugendstrafrechtspflege, zivilrechtlicher Kindesschutz).