Themen und Grundlagen

Leistungen der Kinder- und Jugendpolitik

Begriffsklärungen

Der Bundesrat hat 2012 seinen Bericht "Gewalt und Vernachlässigung in der Familie" in Erfüllung des Postulats Fehr (07.3725) vorgelegt. Er unterteilt die Grundleistungen der Kinder- und Jugendhilfe in fünf Bereiche:

  • Allgemeine Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien
  • Beratung und Unterstützung
  • Ergänzende Hilfen zur Erziehung
  • Abklärung
  • Fallführung

Kantonale Kinder- und Jugendkommissionen beraten die Behörden in kinder- und jugendpolitischen Fragen. Mit Kinder- und Jugendparlamenten kann zudem die Mitbestimmung und politische Integration von Kindern und Jugendlichen gefördert werden. 

Auf drei Wegen zu Leistungen

  • Allgemeiner Zugang:
    Betroffene Personen entscheiden selbst, ob sie eine Leistung in Anspruch nehmen.
  • Indikationsbasierter Zugang:
    Erfolgt mittels fallbezogenem Entscheid einer autorisierten Stelle (fachliche Bedarfseinschätzung).
  • Verordneter Zugang:
    Erfolgt durch behördliche bzw. gerichtliche Entscheidungen und Anordnungen (Jugendstrafrechtspflege, zivilrechtlicher Kindesschutz).