Themen und Grundlagen

Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention

Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarats (Menschenrechtskonvention EMRK) kennt keine spezifischen Bestimmungen für Kinder und Jugendliche: sie ist allgemeingültig. Als Mitglied des Europarats hat die Schweiz die EMRK am 28. November 1974 ratifiziert.

Kinderfreundliche Justiz

Am 17. November 2010 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarats Leitlinien für eine kinderfreundliche Justiz. Die Leitlinien streben Verbesserungen für Kinder und Jugendliche bei Rechtsverfahren an, wenn sie

  • als Opfer, Zeugen, Asylsuchende oder Betroffene von familiären Konflikten involviert sind,
  • mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind.

Folgende Punkte sind wichtige Eigenschaften einer kinderfreundlichen Justiz:

  • Kinder und Jugendliche werden ab Erstkontakt mit dem Justizsystem oder mit entsprechenden Behörden (z.B. Polizei, Migrations- oder Sozialdienste) in einer für sie verständlichen Sprache über ihre Rechte, das System sowie  Unterstützungsangebote informiert.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht, in sämtlichen Phasen eines Verfahrens ihre Meinung zu allen sie betreffenden Angelegenheiten zu äussern.
  • Alle einen Fall bearbeitenden Fachpersonen sind im altersgerechten Umgang mit Kindern und Jugendlichen geschult, sie kennen deren Rechte und Bedürfnisse.