Themen und Grundlagen
Kantone
Kantonale Gesetze
In Bezug auf die Kinder- und Jugendpolitik verfügen die Kantone über eine Generalkompetenz: Sie sind befugt, eigene Gesetze zu erlassen – vorbehältlich dem übergeordneten Bundesrecht. Kantonale Bereiche für gesetzliche Regelungen sind:
- Organisation der Kinder- und Jugendpolitik
- Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
- Förderung, Schutz und Beteiligung als Wirkungsziele der Kinder- und Jugendpolitik
- Koordinationsfragen
- Verfahrensfragen
- Jugendkommissionen
- Ausrichtung von Finanzhilfen
Diesen Handlungsspielraum nutzen die Kantone unterschiedlich: Die einen verfügen über umfassende, durch das Parlament erlassene Gesetze. Andere regeln lediglich einzelne Bereiche oder berufen sich für kinder- und jugendpolitische Aktivitäten auf kantonale Verfassungsbestimmungen. Eine dritte Kantonsgruppe verfügt über keine spezifischen Rechtsgrundlagen zur Kinder- und Jugendpolitik.