Aktuelles

3 neue kantonale Programme zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik

Publiziert
13.02.2020
Organisation
Bund - BSV

Gestützt auf das Kinder- und Jugendförderungsgesetz, welches 2013 in Kraft getreten ist, kann der Bund die Kantone im Rahmen einer befristeten, impulsgebenden Anschubfinanzierung bis 2022 unterstützen, ihre Kinder- und Jugendpolitik konzeptuell weiterzuentwickeln und Lücken in deren Ausgestaltung zu schliessen.
Anfang Jahr haben neu die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden und Graubünden mit einem dreijährigen Programm gestartet.
Insgesamt haben bisher 21 Kantone Finanzhilfen zur Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik erhalten. 9 Programme (OW, ZH, JU, GE, SO, TG, AG, AR, GR) befinden sich aktuell in Umsetzung.
Die Kurzbeschriebe der einzelnen Programme finden sich in der Übersicht «Kantonale Programme zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik nach Art. 26 KJFG 2014-2022».