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30 Jahre UNO-Kinderrechtskonvention

Publiziert
04.02.2019
Organisation
Bund - BSV

Dieses Jahr feiert die Welt das 30-jährige Bestehen des Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 einstimmig von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und mit Ausnahme der USA mittlerweile von allen UNO-Mitgliedstaaten ratifiziert.

Die Konvention hat die Art, wie Kinder wahrgenommen werden, weltweit verändert: Heute gelten Kinder als eigenständige Individuen, die eine eigene Meinung haben und diese auch äussern dürfen. Die Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel und vier zentrale Grundsätze: das Diskriminierungsverbot; das übergeordnete Wohl des Kindes; das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung; das Recht auf Mitwirkung.

Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention 1997 und später auch die dazugehörigen drei Fakultativprotokolle ratifiziert (betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten; betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie; Beschwerdeverfahren bei Verstoss gegen die Kinderrechte). Sie setzt sich dafür ein, dass die Instrumente der Konvention auf allen staatlichen Ebenen und durch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGO) umgesetzt werden.

Anlässlich des Jubiläums finden in der Schweiz verschiedene Aktivitäten statt, einige davon mit Unterstützung des Eidgenössischen Departements des Äussern (EDA). Diese sind für November 2019 geplant (vgl. auch http://childrightshub.org

oder

https://www.unige.ch/cide/fr/actualites/la-une/lassociation-30-ans-de-droits-de-lenfant-lance-childrightshub/).