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Bilanz 2018 des Netzwerk Kinderrechte Schweiz zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz: Strukturelle Empfehlungen

Publiziert
21.11.2018
Organisation
Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November zieht das Netzwerk Kinderrechte Schweiz Bilanz über die Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschuss.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes richtete im Februar 2015 zahlreiche Empfehlungen an die Schweiz zur Umsetzung der Kinderrechte. In seiner jährlichen Bilanz beleuchtet das Netzwerk Kinderrechte die Umsetzung der Empfehlungen zu den Rahmenbedingungen, die den Schutz und die Förderung der Kinderrechte garantieren.

Einzelne, wenn auch wichtige Bestrebungen zur Verbesserung der koordinierten und standardisierten Umsetzung der Empfehlungen konnten dieses Jahr verzeichnet werden. In der konkreten Umsetzung auf kantonaler Ebene gibt es jedoch weiterhin viel Handlungsbedarf.

Eine wichtige Grundlage dafür bieten die Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in den Kantonen, welche  Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) im Mai 2016 verabschiedet hat. Damit wurde ein erster Schritt hin zu einer besseren Koordination der Kinder- und Jugendpolitik gemacht. Allerdings haben diese Empfehlungen keinen verbindlichen Charakter und eine nationale Kinderrechtsstrategie wird von der SODK weiterhin abgelehnt. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz spricht sich für eine rasche Umsetzung dieser Empfehlungen auf Kantonsebene aus, und begrüsst das Vorhaben der SODK ein Handbuch zur kantonalen Umsetzung zu realisieren. Allerdings haben diese Empfehlungen keinen verbindlichen Charakter und eine nationale Kinderrechtsstrategie wird von der SODK weiterhin abgelehnt.

Generell fordert das Netzwerk Kinderrechte Schweiz starke Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz. In seiner Bilanz 2018 sieht Netzwerk Kinderrechte ausserdem Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:

    • Zügige Umsetzung der Empfehlungen des UN-Ausschusses auf interkantonaler Ebene durch ein vom Bundesamt für Sozialversicherung geplantes Massnahmenpaket, unter Einbezug von Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft;
    • Konkrete Umsetzung der Empfehlungen der SODK für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik durch die Kantone;
    • Zeitnahe Einrichtung einer gesetzlich verankerten und unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution, welche einen klaren Auftrag zum Monitoring der Menschen- und Kinderrechtslage hat und den Zugang der Kinder zur Justiz verbessert;
    • Standardisierte Verfahrensrichtlinien und Empfehlungen wie die Sichtweise, Bedürfnisse und Forderungen von Kindern in Gerichts- und Verwaltungsverfahren einbezogen werden;
    • Verbesserung der systematischen Datenerhebung in allen Bereichen der Kinderrechtskonvention, insbesondere zur Situation von verletzlichen Kindern und Kindern unter 14 Jahren.
    • Eine Klärung des Begriffs „Kindswohl“ und die Entwicklung standardisierter Hilfestellungen für Behörden und Gerichte zu dessen Auslegung;
    •  Die Bekanntmachung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention.

    Im 2019 beginnt für die Schweiz bereits der dritte Berichtszyklus zur nationalen Umsetzung der Kinderrechte. Da der UN-Kinderrechtsausschuss im Jahr 2021 bereits neue Empfehlungen verabschieden wird, ist es wichtig, dass die Schweiz weitere konkrete Fortschritte in den bestehenden Herausforderungen erzielen kann.

    Bilanz 2018 zur Umsetzung der Concluding Observations des UN-Kinderrechtsauschusses.

    Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz vom 15. Februar 2015.