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Kinder- und Jugendförderung des Bundes: Positive Zwischenbilanz

Publiziert
08.03.2019
Organisation
Bund - BSV

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) erlaubt dem Bund ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gezielt zu fördern. Eine erste Evaluation nach fünf Jahren zeichnet ein positives Bild von dessen Umsetzung und Wirkung. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2019 die Evaluation zur Kenntnis genommen und die Verbesserungsvorschläge des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) gutgeheissen.

Im Januar 2018 lud das BSV alle privaten Kinder- und Jugendorganisationen, welche seit Inkrafttreten des KJFG ein Gesuch um Finanzhilfen gestellt hatten, zu einem Treffen ein. An diesem wurden sie über die geplante Evaluation des KJFG informiert und konnten ihre Hauptanliegen einbringen. Der Evaluationsauftrag wurde anschliessend an ein externes Forschungsbüro vergeben, welches eine Beurteilung der rechtlichen Grundlagen, des Vollzugs sowie der Leistungen und ersten Wirkungen vornahm und Optimierungspotenzial identifizierte.

Die Evaluation zeigt auf, dass die Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendpolitik sowohl mit dem Gesetz als auch mit dessen Vollzug sehr zufrieden sind. Die rechtlichen Grundlagen werden als zielführend beurteilt und durch das BSV korrekt angewendet. Alle Finanzhilfen werden nachgefragt. Die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit wurde weiterentwickelt und der Informations- und Erfahrungsaustausch im Bereich Kinder- und Jugendpolitik zwischen Bund und Kantonen intensiviert. Zudem wurde der Dialog zwischen den Bundesstellen strukturiert und verstärkt. 

Die Evaluation zeigt dennoch Möglichkeiten für Verbesserungen in der Umsetzung des Gesetzes auf. Auf Basis der formulierten Empfehlungen hat das BSV zielführende Massnahmen im Rahmen seiner Zuständigkeiten definiert, welche es in den kommenden Jahren umsetzen wird. Eine weitere Evaluation des KJFG sowie der Umsetzung dieser Massnahmen ist in fünf Jahren vorgesehen.