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Kinderrechtskonvention: Bericht über weitere Massnahmen zur Umsetzung

Publiziert
19.12.2018
Organisation
Bund - BSV

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 einen Bericht darüber verabschiedet, wie in der Schweiz die Umsetzung der Kinderrechtskonvention der UNO verbessert werden soll. Damit greift der Bundesrat Empfehlungen auf, die der zuständige UNO-Ausschuss 2015 abgegeben hatte.

Der Bundesrat hat 11 Massnahmen beschlossen, um Lücken in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention zu schliessen. Eine der Massnahmen betrifft den Freiheitsentzug. Die Konvention fordert, dass Kinder und Erwachsene im Freiheitsentzug getrennt sein müssen. Da die Schweiz diese Anforderung 1997 noch nicht erfüllte, brachte sie bei der Ratifikation der Konvention in diesem Punkt einen Vorbehalt an. Nun will der Bundesrat prüfen, ob diese Anforderung der Konvention heute in allen Kantonen erfüllt ist und der Vorbehalt zurückgezogen werden kann.

 Die weiteren Massnahmen betreffen den Schutz der Kinder vor Gewalt, fremdplatzierte Kinder, Kinder mit einem inhaftierten Elternteil, Kinder mit Autismus-Spektrums-Störungen sowie die Sensibilisierung von Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten.