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Neue Impulse für eine Politik der frühen Kindheit - Nationalrätliche Kommission erröffnet Vernehmlassung

Publiziert
05.09.2019
Organisation
Bund - BSV

In den vergangenen Jahren haben unterschiedliche Akteure die Etablierung einer Politik der frühen Kindheit als eigenständiges Politikfeld gefordert und zahlreiche Initiativen ergriffen. Insbesondere in Bezug auf die Armutsprävention, die Integrationsförderung, die Gesundheitsförderung und Prävention sowie hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben öffentliche und private Akteure Projekte lanciert sowie Strukturen und Angebote aufgebaut.

Die WBK-N möchte diesen Bestrebungen neue Impulse geben. Konkret sieht sie vor, dass der Bund pro Jahr höchstens vier Kantonen einmalig für die Dauer von je drei Jahren Finanzhilfen gewähren kann für ihre Programme im Bereich der Politik der frühen Kindheit. Ziel der Finanzhilfen ist es, die Politik der frühen Kindheit der Kantone weiterzuentwickeln und bestehende Lücken in deren Ausgestaltung zu schliessen. Dabei ist es allein Sache der einzelnen Kantone zu entscheiden, ob sie die finanzielle Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Dazu soll eine befristete Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) vorgenommen werden.

Die Kommission knüpft dabei an die Erfahrungen an, die der Bund bei der Unterstützung der Kantone in der Entwicklung einer Kinder- und Jugendpolitik gemacht hat. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die Kantone unter anderem dank der Anschubfinanzierung auf der Grundlage von Art. 26 KJFG ihre Kinder- und Jugendpolitik entscheidend weiterentwickeln konnten. Die finanzielle Unterstützung dieser kantonalen Programme ist befristet und läuft 2022 aus.

Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab. Sie ist insbesondere der Ansicht, dass eine zusätzliche Finanzierung von kantonalen Programmen nicht opportun sei, weil in erster Linie die Gemeinden und Kantone für diesen Bereich zuständig sind. Sie verweist darauf, dass diese ohnehin schon heute vielerorts über ein bedarfsgerechtes Angebot in der frühen Förderung verfügen.

Mit dieser Vorlage wird die parlamentarische Initiative 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» umgesetzt. Ziel der Initiative ist es, die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) stärker in der Schweizer Politik zu verankern und damit einen Beitrag zur Schaffung der Chancengerechtigkeit beim Schuleintritt zu leisten.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:

Parlamentsdienste:

https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wbk/vernehmlassung-wbk-17-412