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Wer mit und für Kinder arbeitet, soll die Kinderrechte kennen und anwenden

Publiziert
05.03.2021
Organisation
Bund

Personen, die mit und für Kinder arbeiten, sollen besser über deren Rechte informiert sein und sich danach richten. Als besonders wichtig erachtet der Bundesrat das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Anhörung und Mitwirkung, etwa wenn sich die Eltern scheiden lassen oder ein Kind ausserfamiliär untergebracht werden soll. An seiner Sitzung vom 5. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, Organisationen welche die Akteure der beruflichen Aus- und Weiterbildung für die Kinderrechte sensibilisieren, während fünf Jahren mit Finanzhilfen zu unterstützen. Der Bundesrat kommt damit auch Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses zur besseren Umsetzung der Kinderrechtskonvention nach.

Informationen zur Einreichung und Bearbeitung der Gesuche werden zu gegebener Zeit auf der Webseite des BSV aufgeschaltet.