Aargau

Abklärung

Bei der Abklärung werden als problematisch wahrgenommene Situationen von Kindern, Jugendlichen oder Familien analysiert. Die resultierende Einschätzung dient als Entscheidgrundlage für angemessene bzw. notwendige Leistungen und Anordnungen.

Abklärung

Die Aufgaben der KESB werden im Aargau von den Familiengerichten wahrgenommen.

In Fällen von häuslicher Gewalt klärt die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt ab, ob Minderjährige betroffen sind, und verweist sie an die zuständigen Stellen; Koordination der beteiligten Fachstellen (Kinderschutzgruppen, Frauenhaus, Schulpsychologischer Dienst, Jugendpsychologischer Dienst) über eine gemeinsame Datenbank (Verordnung über den Betrieb des Informationssystems CaseNet im Bereich der häuslichen Gewalt, SAR 851.215)

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG), SAR 851.200

SPG

Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB), SAR 210.300

EG ZGB

Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO), SAR 251.300

EG JStPO