Basel-Landschaft

Abklärung

Bei der Abklärung werden als problematisch wahrgenommene Situationen von Kindern, Jugendlichen oder Familien analysiert. Die resultierende Einschätzung dient als Entscheidgrundlage für angemessene bzw. notwendige Leistungen und Anordnungen.

Abklärung

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB), SGS 211

EG ZGB

Gesetz über die Sozial- und die Jugendhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), SGS 850

SHG Gesetzliche Grundlagen BL