Basel-Stadt
Abklärung
Bei der Abklärung werden als problematisch wahrgenommene Situationen von Kindern, Jugendlichen oder Familien analysiert. Die resultierende Einschätzung dient als Entscheidgrundlage für angemessene bzw. notwendige Leistungen und Anordnungen.
Abklärung
Die KESB delegiert die Abklärungen im Bereich der Minderjährigen an den Kinder- und Jugenddienst (§37 der Verordnung zum kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz, SG 212.410)
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Einführungsgesetz zur Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO), SG 257.500
EG JStPOKindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG), SG 212.400
KESGGesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)
KJG