Basel-Stadt

Abklärung

Bei der Abklärung werden als problematisch wahrgenommene Situationen von Kindern, Jugendlichen oder Familien analysiert. Die resultierende Einschätzung dient als Entscheidgrundlage für angemessene bzw. notwendige Leistungen und Anordnungen.

Abklärung

Die KESB delegiert die Abklärungen im Bereich der Minderjährigen an den Kinder- und Jugenddienst (§37 der Verordnung zum kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz, SG 212.410)

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Einführungsgesetz zur Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO), SG 257.500

EG JStPO

Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG), SG 212.400

KESG

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)

KJG