Schwyz

Abklärung

Bei der Abklärung werden als problematisch wahrgenommene Situationen von Kindern, Jugendlichen oder Familien analysiert. Die resultierende Einschätzung dient als Entscheidgrundlage für angemessene bzw. notwendige Leistungen und Anordnungen.

Abklärung

Abklärungen sowie Fallführungen werden von einer Vielzahl an weiteren Stellen durchgeführt. Es sind gängige Arbeitsinstrumente und nicht Leistungen, die für Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt werden.

 

KESB Innerschwyz
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Inner- und Ausserschwyz sind telefonisch 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, erreichbar.
Tel. 041 819 29 29 (Einsatzzentrale der Kantonspolizei Schwyz)
Info/Kontakt

KESB Ausserschwyz
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Inner- und Ausserschwyz sind telefonisch 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, erreichbar.
Tel. 041 819 29 29 (Einsatzzentrale der Kantonspolizei Schwyz)
Info/Kontakt

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang

Rechtliche Grundlagen:

Vollzugsverordnung zum Kindes- und Erwachsenenschutz

Info/Kontakt

Einführungsgesetz zum schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB)

EGzZGB