St. Gallen
Abklärung
Bei der Abklärung werden als problematisch wahrgenommene Situationen von Kindern, Jugendlichen oder Familien analysiert. Die resultierende Einschätzung dient als Entscheidgrundlage für angemessene bzw. notwendige Leistungen und Anordnungen.
Abklärung
Weitere Kontakte im Bereich Abklärung:
Gerichte
Kinderschutzzentrum
Fallberatung Kindesschutz
Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste
Ostschweizer Kinderspital (Abklärung zur Dringlichkeit einer medizinischen Untersuchung, Kinderschutzgruppe am Spital)
Darüber hinaus nehmen hier eine Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren im präventiven Kindesschutz eine Rolle ein, z.B. Hebammen, Mütter- und Väterberatung, Kindertagesbetreuung, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie.
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG-KES), sGS 912.5
EG-KES