St. Gallen

Abklärung

Bei der Abklärung werden als problematisch wahrgenommene Situationen von Kindern, Jugendlichen oder Familien analysiert. Die resultierende Einschätzung dient als Entscheidgrundlage für angemessene bzw. notwendige Leistungen und Anordnungen.

Abklärung

Weitere Kontakte im Bereich Abklärung:

 

Gerichte

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Kinderschutzzentrum

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Fallberatung Kindesschutz

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Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste

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Ostschweizer Kinderspital (Abklärung zur Dringlichkeit einer medizinischen Untersuchung, Kinderschutzgruppe am Spital)

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Darüber hinaus nehmen hier eine Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren im präventiven Kindesschutz eine Rolle ein, z.B. Hebammen, Mütter- und Väterberatung, Kindertagesbetreuung, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie.

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Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG-KES), sGS 912.5

EG-KES