Wallis

Abklärung

Bei der Abklärung werden als problematisch wahrgenommene Situationen von Kindern, Jugendlichen oder Familien analysiert. Die resultierende Einschätzung dient als Entscheidgrundlage für angemessene bzw. notwendige Leistungen und Anordnungen.

Abklärung

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, SGS 211.1

Gesetzliche Grundlagen

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (EGJStG), 314.1

EGJStG

Jugendgesetz, 850.4

Rechtliche Grundlagen