Zug
Abklärung
Bei der Abklärung werden als problematisch wahrgenommene Situationen von Kindern, Jugendlichen oder Familien analysiert. Die resultierende Einschätzung dient als Entscheidgrundlage für angemessene bzw. notwendige Leistungen und Anordnungen.
Abklärung
Abklärungen macht nur das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, Unterstützende Dienste (KES-UD)
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug , BSG 211.1
Gesetzliche Grundlagen