Basel-Landschaft
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Kinder- Jugendhilfe
Mit der Neuregelung der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe können seit 2022 alle Kinder, Jugendlichen und Familien im Kanton Basel-Landschaft bei Bedarf rechtzeitig eine passende und qualitativ gute erzieherische Hilfe erhalten. Der Kanton regelt und finanziert anerkannte ambulante erzieherische Hilfen im Grundsatz gleich wie stationäre Hilfen (Heime und Pflegefamilien). In der ersten Phase der Neuregelung im 2022 sind dies Leistungen der sozialpädagogischen Familienbegleitung (SPF).
Verankert ist die ambulante Kinder- und Jugendhilfe im Gesetz der Sozial- und die Jugendhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), SGS 850
www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/finanz-und-kirchendirektion/sozialamt/sozialhilfe/gesetzliche-grundlagen Gesetzliche Grundlagen — baselland.ch
Der Kanton unterstützt ausserdem Take off, ein Tagesstrukturprogramm für Jugendliche https://www.takeoff.swiss/ sowie die Begleiteten Besuchstage Baselland https://www.bbt-bl.ch/
Koordinationsstelle:
Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich
Ambulant betreuende Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Sicherheitsdirektion
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle