Basel-Landschaft

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Kinder- Jugendhilfe

Mit der Neuregelung der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe können seit 2022 alle Kinder, Jugendlichen und Familien im Kanton Basel-Landschaft bei Bedarf rechtzeitig eine passende und qualitativ gute erzieherische Hilfe erhalten. Der Kanton regelt und finanziert anerkannte ambulante erzieherische Hilfen im Grundsatz gleich wie stationäre Hilfen (Heime und Pflegefamilien). In der ersten Phase der Neuregelung im 2022 sind dies Leistungen der sozialpädagogischen Familienbegleitung (SPF).

Verankert ist die ambulante Kinder- und Jugendhilfe im Gesetz der Sozial- und die Jugendhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), SGS 850

www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/finanz-und-kirchendirektion/sozialamt/sozialhilfe/gesetzliche-grundlagen Gesetzliche Grundlagen — baselland.ch

 

Der Kanton unterstützt ausserdem Take off, ein Tagesstrukturprogramm für Jugendliche https://www.takeoff.swiss/ sowie die Begleiteten Besuchstage Baselland https://www.bbt-bl.ch/

 

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/soziales/kind-und-jugend/sozialpaedagogische-familienbegleitung

 

Koordinationsstelle:

Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich

Ambulant betreuende Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Sicherheitsdirektion

Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle