Basel-Stadt

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Fachstelle Jugendhilfe

Kinder- und Jugenddienst

Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)

KJG