Basel-Stadt
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Fachstelle Jugendhilfe
Kinder- und Jugenddienst
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)
KJG