Bern
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung
Ambulante Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf
Die Inhalte der ambulanten Leistungen sind in Leistungsbeschreibungen mit verbindlichen Leistungszielen beschrieben. Die Vorgaben zur Leistungserbringung sind mit dem Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) per 1.1.2022 in Kraft getreten. Das KFSG bezweckt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Förder- und Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche. Durch ein einheitliches Finanzierungs-, Steuerungs- und Aufsichtssystem wird gewährleistet, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierten ambulanten und stationären Leistungen dem tatsächlichen Förder- und Schutzbedarf der Betroffenen entsprechen.
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Reglementierung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung