Bern
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung
Ambulante Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf
Die Inhalte der ambulanten Leistungen sind in Leistungsbeschreibungen mit verbindlichen Leistungszielen beschrieben. Die Vorgaben zur Leistungserbringung sind aktuell in Erarbeitung und sollen mit dem Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf KFSG per 1.1.2022 in Kraft treten. Das Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf bezweckt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder. Durch ein einheitliches Finanzierungs-, Steuerungs- und Aufsichtssystem wird gewährleistet, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierten ambulanten und stationären Leistungen dem tatsächlichen Förder- und Schutzbedarf der Betroffenen entsprechen.
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Reglementierung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Ambulant betreuende Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
- Eigene Leistungserbringung
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Reglementierung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung