Bern

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung

Ambulante Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf

 

Die Inhalte der ambulanten Leistungen sind in Leistungsbeschreibungen mit verbindlichen Leistungszielen beschrieben. Die Vorgaben zur Leistungserbringung sind mit dem Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) per 1.1.2022 in Kraft getreten. Das KFSG bezweckt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Förder- und Schutzleistungen für Kinder und Jugendliche. Durch ein einheitliches Finanzierungs-, Steuerungs- und Aufsichtssystem wird gewährleistet, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierten ambulanten und stationären Leistungen dem tatsächlichen Förder- und Schutzbedarf der Betroffenen entsprechen. 

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Reglementierung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Direktion für Inneres und Justiz

Kantonales Jugendamt

Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung