Glarus

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Der Kanton Glarus verfolgt aus fachlichen und finanziellen Gründen die Strategie, durch ambulante Massnahmen Heimplatzierungen zu verhindern.

Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Hauptabteilung Soziales

Soziale Dienste

Sozialberatung

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz), VIII E/21/3

Dieses Gesetz regelt die Jugend- und Familienhilfe (Art. 34 ff.)

Kanton Glarus - Erlass-Sammlung

Ambulant betreuende Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Hauptabteilung Soziales

Soziale Dienste

Sozialberatung

Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz), VIII E/21/3

Dieses Gesetz regelt die Jugend- und Familienhilfe (Art. 34 ff.)

Kanton Glarus - Erlass-Sammlung