Glarus
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Der Kanton Glarus verfolgt aus fachlichen und finanziellen Gründen die Strategie, durch ambulante Massnahmen Heimplatzierungen zu verhindern.
Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz), VIII E/21/3
Dieses Gesetz regelt die Jugend- und Familienhilfe (Art. 34 ff.)
Kanton Glarus - Erlass-SammlungAmbulant betreuende Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz), VIII E/21/3
Dieses Gesetz regelt die Jugend- und Familienhilfe (Art. 34 ff.)
Kanton Glarus - Erlass-Sammlung