Luzern
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Der Kanton Luzern ist für die Planung, Aufsicht und Finanzierung von ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung zuständig.
Koordinationsstelle:
Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich
Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung
Die ambulant aufsuchenden Hilfen zur Erziehung sollen im Gesetz über Soziale Einrichtungen und dessen Verordnung verankert werden (anstehende Revision des SEG und SEV).
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Reglementierung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung