Luzern

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Der Kanton Luzern ist für die Planung, Aufsicht und Finanzierung von ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung zuständig.

Koordinationsstelle:

Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich

Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung

Die ambulant aufsuchenden Hilfen zur Erziehung sollen im Gesetz über Soziale Einrichtungen und dessen Verordnung verankert werden (anstehende Revision des SEG und SEV).

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Reglementierung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Abteilung Soziale Einrichtungen

Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung