Wallis

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Koordinationsstelle:

Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich

Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung

Finanzielle Unterstützung erhält die sozialpädagogische Familienbegleitung am Wohnort (AEMO)

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

  • Eigene Leistungserbringung
  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Reglementierung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Amt für Kindesschutz (AKS)

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Jugendgesetz, 850.4

Rechtliche Grundlagen

Verordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.400

Rechtliche Grundlagen

Reglement betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.402

Rechtliche Grundlagen