Wallis
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Koordinationsstelle:
Koordinationsstelle gesamter Leistungsbereich
Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung
Finanzielle Unterstützung erhält die sozialpädagogische Familienbegleitung am Wohnort (AEMO)
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
- Eigene Leistungserbringung
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Reglementierung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Amt für Kindesschutz (AKS)
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Jugendgesetz, 850.4
Rechtliche GrundlagenVerordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.400
Rechtliche GrundlagenReglement betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend, 850.402
Rechtliche Grundlagen