Zug
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung
Ambulante aufsuchende Hilfen werden angeboten durch:
- punkto Eltern, Kinder & Jugendliche (Familienbegleitung SPF)
- Heilpädagogischer Dienst des Kantons Zug: Projekt schritt:weise (unterstützt via KIP)
Aufsuchende Hilfe als durch KESB verordnete Familienabklärungen werden durchgeführt von: kjfz, Fachstelle punkto und KES-MAZ (Mandatszentrum)
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Kantonales Sozialamt
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug , BSG 211.1
Gesetzliche GrundlagenAndere Grundlagen:
Ambulant betreuende Hilfen zur Erziehung
Beteiligung:
Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt
Rolle Kanton:
- Finanzielle Unterstützung von Dritten
- Reglementierung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Zugang zur Leistung:
- Allgemeiner Zugang
- Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
- Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung
Rechtliche Grundlagen:
Schulgesetz, BSG 412.11
Schulgesetz ZG