Zug

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulant aufsuchende Hilfen zur Erziehung

Ambulante aufsuchende Hilfen werden angeboten durch:

  • punkto Eltern, Kinder & Jugendliche (Familienbegleitung SPF)
  • Heilpädagogischer Dienst des Kantons Zug: Projekt schritt:weise (unterstützt via KIP)

Aufsuchende Hilfe als durch KESB verordnete Familienabklärungen werden durchgeführt von: kjfz, Fachstelle punkto und KES-MAZ (Mandatszentrum)

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

Finanzielle Unterstützung von Dritten

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz

Kantonales Sozialamt

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug , BSG 211.1

Gesetzliche Grundlagen

Andere Grundlagen:

Ambulant betreuende Hilfen zur Erziehung

Beteiligung:

Kanton ist massgeblich an der Leistung beteiligt

Rolle Kanton:

  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Reglementierung

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Amt für gemeindliche Schulen

Abteilung Sonderpädagogik

Zugang zur Leistung:

  • Allgemeiner Zugang
  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle
  • Zugang durch behördliche/gerichtliche Anordnung

Rechtliche Grundlagen:

Schulgesetz, BSG 412.11

Schulgesetz ZG