St. Gallen
Anlaufstelle rund um die Uhr für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen
Die Anlaufstelle richtet sich mit ihren Angeboten direkt an Kinder- und Jugendliche, die sich in Krisensituationen befinden. Krisen sind Lebensumstände oder Ereignisse, die bei den betroffenen Menschen zu einem Verlust des seelischen Gleichgewichtes führen. Es handelt sich um Situationen, welche im Augenblick und mit der vorhandenen Erfahrung nicht selber bewältigt werden können. Die Anlaufstellen schützen mit ihren Angeboten vor (weiteren) Schäden.
Anlaufstelle rund um die Uhr für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen
Die Anlaufstellen sind:
Kinder- und Jugendnotruf des Kinderschutzzentrums (071 243 77 77, Teil der Leistungsvereinbarung)
Notunterkunft (NUK) für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 17. Altersjahr
Telefonnummer 071 525 00 05
https://notunterkunft-sg.ch/
Notfall- und Kriseninterventionsplätze für Säuglinge und Kleinkinder von 0 bis 6 Jahren
071 242 08 90
Hilfe und Beratung 147 der Pro Juventute (Leistungsvereinbarung)
Rolle Kanton:
Finanzielle Unterstützung von Dritten
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Rechtliche Grundlagen:
Sozialhilfegesetz (SHG), sGS 381.1; insbesondere Art. 36 ff. (Notunterkünfte für Opfer häuslicher Gewalt und deren Kinder), Art. 29 ff (stationäre Einrichtungen), Art. 40a ff. (Beiträge an die Unterbringung Minderjähriger)
SHG