Luzern

Beratung und Unterstützung für Erziehende

Beratungsangebote für Erziehende umfassen ein sehr breites Spektrum. Der gemeinsame Nenner sind Probleme, die mit Elternschaft und Familienleben verbunden sind. Dabei wird unterschieden zwischen der allgemeinen Familien- und Erziehungsberatung sowie themenbezogenen Angeboten: z.B. Mütter- und Väterberatung (Babys und Kleinkinder), Elternberatung bei Partnerschaftskonflikten, Inkassohilfe (Alimenteninkasso) oder Beratung zu Adoptionsfragen.

Beratung und Unterstützung für Erziehende

Im Kanton Luzern sind die Gemeinden mehrheitlich zuständig für die bedarfsgerechte Schaffung solcher Beratungsangebote. Dabei werden die Leistungen häufig als regionale Verbundlösungen organisiert. Die Elternberatung der Pro Juventute wird durch den Kanton Luzern finanziell unterstützt.

 

Die Anlaufstellen sind:
Familienberatungsstellen (z.B. im Rahmen von SOBZ und Zenso)
Elternberatung 24/7 der Pro Juventute
Bei Adoptionsfragen: Justiz- und Sicherheitsdepartement, Abteilung Gemeinden

Rolle Kanton:

  • Eigene Leistungserbringung
  • Finanzielle Unterstützung von Dritten
  • Leistungserbringung durch Dritte

Zuständige Stelle in der Verwaltung:

Gesundheits- und Sozialdepartement

Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Zugang zur Leistung:

  • Zugang durch fallbezogenen Entscheid einer autorisierten Stelle